Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Metrics GmbH

 

1.   Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten nur gegenüber Unternehmern (jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Für alle Angebote, Abschlüsse und Lieferungen gelten ausschließlich die AGB der Metrics GmbH. Diese gelten bei Auftragserteilung als anerkannt. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sowie die Anerkennung anderer AGB bedürfen der schriftlichen Individualabrede.
 
2.   Angebote der Metrics GmbH bleiben 4 Wochen vom Angebotsdatum an gültig, sofern sie keine andere Frist enthalten.
 
3.   Aufträge und mündliche Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung gültig.
 
4.   Die Metrics GmbH behält sich Teillieferungen und Teilberechnungen vor.
 
5.   Angegebene Preise verstehen sich – wenn nicht anders angegeben – ab Hagen, zzgl. Verpackung, Versand und der jeweiligen gültigen Mehrwertsteuer.
 
6.   Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber Ansprüchen der Metrics GmbH ist nur dann zulässig, wenn die betreffende Forderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
 
7.   Die von der Metrics GmbH angegebenen Lieferzeiten sind Zirka-Fristen und erfolgen nach bestem Ermessen unter Berücksichtigung der Liefersituation und Produktionsmöglichkeiten.
 
8.   Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Kaufgegenstand den Lieferort verlassen hat.
 
9.   Ergeben sich unvorhergesehene Verzögerungen der Lieferungen wegen nicht von der Metrics GmbH zu vertretender Umstände wie z.B. Streik, Brand, Rohstoffmangel, Lieferantenausfall oder andere Fälle von Betriebsstörungen oder höherer Gewalt, welche die Auftragsausführung unmöglich machen oder erschweren, so ist die Metrics GmbH berechtigt, die Lieferfrist entsprechend zu verlängern.
 
10.   Wird aus den unter Punkt 9. angegebenen Gründen die Lieferfrist um mehr als 10 Wochen überschritten, so sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Vertragspartner Nachlieferung oder Schadensersatz verlangen kann.
 
11.   Die Verpflichtung zum Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Verzuges ist ausgeschlossen, sofern nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde.
 
12.   Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die Metrics GmbH die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Diese Regelung gilt auch für etwaige Versendungen im Rahmen von Ersatzlieferungen oder nach Durchführung von Nachbesserungen durch die Metrics GmbH.
 
13.   Bei etwaigen Rücksendungen an die Metrics GmbH trägt der Vertragspartner die Gefahr bis zur Übergabe in den Geschäftsräumen der Metrics GmbH. Rücksendungen haben frachtfrei zu erfolgen. Individuell erstellte Zertifikate sind von einer Rücknahme ausgeschlossen.
 
14.   Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Überschreitet der Vertragspartner die eingeräumten Zahlungsfristen, so sind wir - unbeschadet weitergehender Rechte - berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. BGB zu fordern. Alle offenen Forderungen werden im Falle des Zahlungsverzugs des Vertragspartners sofort zur Zahlung fällig.
 
15.   Alle Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Metrics GmbH. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung entstehen, z.B. Forderungen aus Reparaturen, Ersatzteil-, Zubehör- und sonstigen Leistungen.
 
16.   Der Vertragspartner ist zur Weiterveräußerung des Vertragsgegenstandes im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs bis zum Widerruf durch die Metrics GmbH berechtigt. Alle ihm aus der Veräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten tritt der Vertragspartner hiermit zur Sicherheit in Höhe des Wertes der Metrics GmbH zustehenden Forderungen an die Metrics GmbH ab. Der Vertragspartner ist widerruflich ermächtigt und verpflichtet, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Metrics GmbH ist berechtigt, dem Abnehmer des Vertragspartners die Abtretung anzuzeigen.
 
17.   Kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann die Metrics GmbH den Vertragsgegenstand herausverlangen und nach schriftlicher Ankündigung durch freihändigen Verkauf verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Vertragsgegenstandes trägt der Vertragspartner.
 
18.   Im Falle rechtzeitig erhobener begründeter Mängelrügen ist die Metrics GmbH nach ihrer Wahl verpflichtet, nachzubessern oder mangelfreien Ersatz zu liefern. Betreffend Software übernimmt die Metrics GmbH keine Gewähr dafür, dass diese unterbrechungs- oder fehlerfrei arbeitet. Der Vertragspartner hat der Metrics GmbH die zur etwaigen Mängelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren.
 
19.   Soweit in den vorstehenden Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, ist jegliche Haftung der Metrics GmbH, insbesondere auch aus Verschulden bei Vertragsschluss, Nicht- oder Schlechterfüllung, einschließlich einer Haftung für Folge- oder mittelbare Schäden ausgeschlossen.
 
20.   Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Hagen in Westfalen.
 
21.   Die Ungültigkeit eines oder mehrerer Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen.